Qualifikation für Fachleute: Erhalt der Sachkunde TRGS 519 (Anlage 5) als Onlinekurs

Asbest ist längst verboten – und dennoch allgegenwärtig. Ob in alten Abgasanlagen & Geräten, in Decken und Dachplatten, in Brandschutzverkleidungen oder in Spachtelmassen: Wer in Bestandsgebäuden arbeitet, kommt häufig mit asbesthaltigen Materialien in Berührung. Im Schornsteinfegerhandwerk kommen wir etwa zwangsläufig mit schwach gebundenen Asbestprodukten in Kontakt.
Vor diesem Hintergrund sind alle Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien nur im Rahmen definierter Verfahren zulässig. Diese sind in der TRSG 519 erfasst.
Die TRGS 519-Kursangebote der Plattform Handwerk richten sich an Fachleute, die mit Asbestprodukten und asbesthaltigen Materialien arbeiten. Überdies sind die Kurse förderfähig. Alle Informationen finden Sie direkt in unserem TRGS-Kursangebot hier auf der Plattform Handwerk.
Aktuell gibt es folgenden Onlinekurs für den sicheren Umgang mit Asbest, nach TRGS 519.
TRGS 519 – Anlage 5: Erhalt der Sachkunde
Besuchen Sie unser Kursangebot und sichern Sie sich Ihre Teilnahme. Wir machen die Durchführung dieser wichtigen Weiterbildungen für Sie einfach und zielführend. Falls Sie Fragen zu den Fortbildungen im Rahmen des TRGS 519 haben, sind wir stets gerne als Ansprechpartner für Sie da.
Ihr Vorteil: mehr Sicherheit, mehr Vertrauen, mehr Umsatz – mit TRGS 519 Sachkundenachweis
Ein gültiger TRSG 519 Sachkundenachweis ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – er ist ein starkes Signal an Kunden, Partner und Behörden: Hier arbeiten ein qualifiziertes Unternehmen und fachkundige Personen. Das bringt Aufträge, spart Ärger und reduziert Haftungsrisiken.
Auch in Ausschreibungen und Angebotsverfahren ist der gültige Sachkundenachweis oft ein Muss. Nutzen Sie die Fortbildung also auch strategisch zur Stärkung Ihrer Marktposition.
Asbest sicher begegnen: mit aktueller Sachkunde nach TGRS 519
Für Schornsteinfeger, Handwerker und Sanierungsbetriebe ist der gültige Sachkundenachweis nach TRGS 519 nicht nur gesetzlich vorgeschrieben. Die Qualifikation ist auch ein Qualitätsmerkmal, das Vertrauen schafft und neue Aufträge sichern kann.
Gerade bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial – insbesondere dann, wenn es sich um schwach gebundene Asbestprodukte handelt. Für diese besonders sensiblen Tätigkeiten sind Fachkräfte gemäß TRGS 519 zur Vorlage eines aktuellen Sachkundenachweises verpflichtet.
Nur so lassen sich gesundheitliche Risiken minimieren und die gesetzlichen Vorgaben bei der Sanierung oder beim Rückbau asbesthaltiger Materialien während anfallender Abbrucharbeiten vollständig einhalten.
Was ist die TRGS 519? – Arbeiten mit dem Gefahrstoff Asbest
Die „Technische Regel für Gefahrstoffe 519“ (TRGS 519) ist die zentrale Vorschrift im Umgang mit Asbest. Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und legt verbindlich fest, unter welchen Voraussetzungen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Produkten durchgeführt werden dürfen. Dazu zählt auch, welche Qualifikationen Personen nachweisen müssen, um diese Arbeiten rechtssicher und sicherheitsgerecht auszuführen.
Warum ist die Fortbildung nach Anlage 5 erforderlich?
Die TRGS 519 schreibt vor, dass alle Sachkundenachweise nur sechs Jahre gültig sind (Qualifikation nach TRSG 4C). Wer mit Asbest arbeitet, muss also innerhalb dieser 6 Jahre rechtzeitig eine anerkannte Fortbildung nach Anlage 5 absolvieren. Nur mit dieser können Sie Ihren Sachkundenachweis verlängern und rechtlich abgesichert weiterarbeiten.
Wer muss eine TRGS-519-Fortbildung machen?
Diese Fortbildung richtet sich an alle Personen, die bereits einen Sachkundenachweis nach Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen – z. B.:
- Schornsteinfeger*innen
- Mitarbeitende für Sanierungs- und Abbruch-Arbeiten
- Fachhandwerker im Hoch- und Tiefbau
- Gebäude- und Haustechnikpersonal
- Bauleiterinnen, Gutachterinnen und Sicherheitskoordinatoren
Falls Sie bei Instandhaltungsarbeiten oder Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten arbeiten, muss eine Fortbildung nach TRGS 519 (Asbest: Abbruch und Sanierungs-Arbeiten) nachgewiesen werden.
TRGS 519 | Abbruch- & Sanierungs-Arbeiten: Asbest-Fachwissen aktuell halten
Unsere TRSG-519-Fortbildungen vermitteln kompakt, aber fundiert die wichtigsten technischen, organisatorischen und rechtlichen Bestimmungen rund um den Umgang mit Asbest. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Arbeitsprozesse – und das mit rechtlicher Sicherheit.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation nach TRGS 519 Anlage 4C, die sozusagen die Grundausbildung darstellt, gilt der Sachkundenachweis für 6 Jahre. Ab dem Datum des Erhalts muss also innerhalb von 6 Jahren (auf den Tag genau) eine Erneuerung der Qualifizierung nach TRGS 519 Anhang 5 erfolgen.
Die Anlage 5 umfasst also den Erhalt der Sachkunde. So kommen vor allem auch Änderungen und Ergänzungen der Bestimmungen für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten und besonderen Gefahrstoffen zur Sprache.
Auszug: Inhalte der TRGS 519-Fortbildung im Überblick
- Eigenschaften und Gefahren von Asbest
Aktueller Wissensstand zur Wirkung von Asbestfasern, zur Erkennung asbesthaltiger Materialien sowie der Vielfalt verbreiteter Asbestzementprodukte. - Gesetzeslage & neue Regelwerke
Änderungen in der TRGS 519, neue Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und GMBL-Veröffentlichungen. - Verwendungsverbote und Ausnahmen
Was ist noch erlaubt? Was ist inzwischen vollständig untersagt? - Technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne der TRGS 519
Arbeitsschutzmaßnahmen, Absperrung von Arbeitsbereichen, Filter- und Absaugtechnik. - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Anforderungen an Atemschutz, Schutzanzüge und hygienisches Verhalten auf Baustellen.
Diese und einige Schwerpunkte mehr ermöglichen Ihrem Betrieb einen sicheren Umgang mit Asbest-Gefahrstoffen. Somit richtet sich der Kurs und die erlernten Verfahren gleichermaßen an Arbeitgeber und Mitarbeiter, die mit asbesthaltigen Materialien umzugehen haben.
FAQs zur TRGS 519: Ihre Fragen – unsere Antworten
Rund um die TRGS 519 tauchen immer wieder Fragen auf – ob zu Gültigkeit, Anforderungen oder Pflichten im Umgang mit Asbest bzw. Asbestprodukten. In unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Antworten kompakt und verständlich erklärt.
Was regelt die TRGS 519?
Sie beschreibt den fachgerechten Umgang mit Asbest bei ASI-Arbeiten. Dazu gehören Anforderungen an Verfahren, Schutzmaßnahmen, Arbeitsorganisation und Qualifikation der Beschäftigten.
Ist die TRGS verpflichtend?
Ja. Sie ist Teil des Arbeitsschutzrechts und muss eingehalten werden. Verstöße können zu Bußgeldern und Baustopps führen.
Wie lange ist die Sachkunde TRGS 519 gültig?
Der Nachweis gilt sechs Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Eine Fortbildung nach Anlage 5 verlängert die Gültigkeit erneut um sechs Jahre.
Wer darf Asbestarbeiten durchführen?
Nur Personen mit gültigem Sachkundenachweis nach Anlage 3 oder 4 dürfen Arbeiten an asbesthaltigen Produkten ausführen. Für bestimmte Tätigkeiten reicht nur Anlage 3 (z. B. bei schwach gebundenem Asbest).
Was beinhaltet die TRGS 519?
Sie enthält Regelungen zu:
-
Gefährdungsbeurteilung und Exposition-Risiko-Matrix
-
Schutzmaßnahmen und PSA
-
Arbeitsmethoden (z. B. Entfernen, Beschichten, Abdecken)
-
Anzeigepflichten und Dokumentation
-
Fortbildungsanforderungen
Was ist eine Exposition-Risiko-Matrix?
Eine Exposition-Risiko-Matrix (kurz ERM) ist ein Instrument, das in der Arbeitssicherheit und insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen (wie z. B. Asbest) eingesetzt wird. Sie dient dazu, das Risiko einer Gefährdung systematisch zu bewerten und darauf aufbauend Schutzmaßnahmen festzulegen.
In der TRGS 519 wird die Exposition-Risiko-Matrix verwendet, um zu entscheiden, welche Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien erforderlich sind.
Die Matrix hilft u. a. zu bestimmen:
-
Welche Arbeitsverfahren erlaubt sind
-
Welche Schutzstufe eingehalten werden muss
-
Ob eine Behördenanzeige erforderlich ist
-
Welche persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss
Je höher die Gefährlichkeit und die Exposition, desto strenger die Schutzmaßnahmen.
Kurz gesagt: Die ERM ist eine Entscheidungshilfe, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu planen. Sie zählt zu den praktischen Arbeitshilfen, die im Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest eine objektive Gefährdungsbeurteilung unterstützen.
Welche Vorschrift regelt den Umgang mit Asbest?
Die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 519 in der neuesten Fassung ist hier maßgeblich.
Welchen Asbestschein brauche ich?
-
TRGS 519 Anlage 3: Für ASI-Arbeiten an schwach gebundenem Asbest
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TRGS 519 Anlage 4: Für einfache Arbeiten mit geringer Exposition (z. B. Schornsteinfegerarbeiten)
-
TRGS 519 Anlage 5: Für die Fortbildung zur Verlängerung bestehender Sachkunde
Ist Asbest meldepflichtig?
Ja. Bestimmte Arbeiten und Tätigkeiten mit Asbest müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden – je nach Tätigkeitsart mit Fristen bis zu 7 Tage vor Beginn.
Geförderte TRGS 519 Fortbildung: Bis zu 70 % Zuschuss
Die Teilnahme an der Fortbildung nach TRGS 519 kann finanziell gefördert werden – mit Zuschüssen von bis zu 70 % durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Alle Informationen und die PDF-Downloads der Unterlagen finden Sie direkt in der TRGS-Kursansicht.
Ihre nächsten Schritte: Fortbildung buchen & Sachkunde sichern
Lassen Sie Ihre Sachkunde nicht einfach auslaufen! Mit dem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach TRGS 519 Anlage 5 erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und zeigen Ihren Kunden: Hier wird sicher, verantwortungsbewusst und nach höchsten Standards gearbeitet.
Ihre TRGS Online-Fortbildung zum nächsten Termin: Jetzt buchen und Sachkunde sichern
Gerne laden wir Sie zur Online-Fortbildung nach TRGS 519 (Anlage 5) ein. Mit dieser Qualifikation erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen – Sie stärken auch das Vertrauen Ihrer Kunden und sichern sich Wettbewerbsvorteile auf dem Markt.
Buchen Sie jetzt Ihren Kursplatz und verlängern Sie Ihre Sachkunde nach TRGS 519 – damit Sie auch in Zukunft sicher, qualifiziert und erfolgreich mit Asbestarbeiten betraut sein können.
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